FREQUENTLY ASKED QUESTIONS (FAQ)
Fragen zur Max Planck School of Biomedical AI? Hier findet ihr Antworten auf häufig gestellte Fragen einschließlich Informationen zum Programm, Bewerbungsprozess, Zulassungsvoraussetzungen, erforderlichen Unterlagen und mehr.
Allgemeine Informationen
Die MPS of BMAI verbindet exzellente Promotionsforschung mit einem strukturierten, interdisziplinären Ausbildungsprogramm an der Schnittstelle von Künstlicher Intelligenz und Lebenswissenschaften. Du arbeitest mit international führenden Forschenden zusammen, profitierst von einer Betreuung durch zwei wissenschaftliche Betreuende, nimmst an anspruchsvollen Weiterbildungs- und Networking-Veranstaltungen teil und wirst Teil eines bundesweiten Forschungsnetzwerks führender Universitäten und Forschungseinrichtungen. Damit bereitet dich das Programm auf erfolgreiche Karrieren in der Wissenschaft, Industrie und darüber hinaus vor.
Bei Fragen kannst du dich gerne an unser Koordinationsteam wenden: bmai@maxplanckschools.de.
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Du schließt das Programm mit einem deutschen Doktorgrad, einem Dr. rer. nat. oder Dr.-Ing., ab. Diese Abschlüsse entsprechen international einem PhD.
Nein. Die Max Planck School of Biomedical AI ist ein Promotionsprogramm und bietet keinen Masterabschluss an. Du musst daher vor Beginn des Programms über einen abgeschlossenen Masterabschluss (M.Sc. oder gleichwertig) verfügen.
Wir nehmen jährlich bis zu 25 Promovierende in das Programm auf.
Das Promotionsprogramm beginnt immer im September des Jahres, das auf das Jahr deiner Bewerbung folgt.
Die School finanziert deine Promotion für drei Jahre. Falls eine Verlängerung zur Fertigstellung deiner Promotion erforderlich ist, muss dies mit deiner Erstbetreuerin bzw. deinem Erstbetreuer besprochen werden und hängt von deren bzw. dessen Zustimmung und Finanzierung ab.
Während deiner dreijährigen Promotion an der MPS of BMAI erhältst du einen Arbeitsvertrag nach dem jeweils geltenden Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (Entgeldstufe E13). Weitere nützliche Informationen bzgl. Finanzen findest du hier.
Der Standort deiner Promotion hängt vom Standort der Einrichtung deiner Erstbetreuerin bzw. deines Erstbetreuers ab. Mit der Wahl deiner Betreuerin bzw. deines Betreuers wählst du daher auch den Standort deiner Promotion.
Nein. Deine anfängliche Auswahl von drei bevorzugten Betreuer:innen ist nicht verbindlich. Sie hilft uns dabei, deine Forschungsinteressen besser zu verstehen und sicherzustellen, dass du für die verschiedenen Forschungsbereiche berücksichtigt wirst. Wenn du in die engere Auswahl kommst, erhältst du Informationen zu den verfügbaren Promotionsthemen und hast die Möglichkeit, diese mit potenziellen Betreuerinnen und Betreuern zu besprechen. Anschließend kannst du deine Präferenzen vor der finalen Zuordnung noch einmal anpassen.
Sprachkenntnisse
Ja. Die offizielle Sprache der School ist Englisch. Daher finden alle Kurse, Veranstaltungen und die Kommunikation auf Englisch statt.
Ja. Gute Englischkenntnisse sind für deinen Erfolg im Programm erforderlich, da das gesamte Programm auf Englisch durchgeführt wird. Als Nachweis deiner Englischkenntnisse werden folgende Nachweise akzeptiert:
- TOEFL Paper-based: 570 von 677 Punkten¹
- TOEFL Internet-based (iBT): mindestens 90 von 120 Punkten¹
- IELTS: vor Ort oder online; mindestens Band 6,5*
- UNIcert®: mindestens UNIcert® II mit einer Mindestnote von 2,3¹
- NULTE: mindestens B2+¹
- Cambridge Certificate in Advanced English (CAE): mindestens C1
Alternativ werden folgende Nachweise anerkannt:
- erfolgreicher Abschluss des deutschen Abiturs mit durchwegs bestandenen Englischkursen während der letzten zwei Jahre
- mindestens zwei Jahre Studium oder beruflicher Aufenthalt in einem englischsprachigen Land
- erfolgreicher Abschluss eines Bachelor- oder Masterstudiums, dessen Unterrichtssprache ausschließlich Englisch war
¹ Die Testergebnisse dürfen zum Zeitpunkt der Einreichung deiner Bewerbung nicht älter als vier Jahre sein. Bitte beachte, dass ein Nachweis der Englischkenntnisse zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht zwingend erforderlich ist, jedoch für die endgültige Zulassung zum Programm vorliegen muss. Falls du den Test vor Einreichung deiner Bewerbung noch nicht ablegen kannst, gib bitte an, dass du ihn zu einem späteren Zeitpunkt absolvieren wirst. Die endgültigen Testergebnisse müssen spätestens bis zum 15. Juli vor Beginn des Programms eingereicht werden.
Nein, die Testergebnisse müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegen. Wenn du planst, den Test zu einem späteren Zeitpunkt abzulegen, gib dies bitte im Bewerbungsportal an. Die endgültigen Testergebnisse müssen jedoch spätestens bis zum 15. Juli vor Beginn des Programms eingereicht werden.
Zulassungsvoraussetzungen
Um für das Promotionsprogramm zugelassen werden zu können, musst du vor Beginn des Programms über einen abgeschlossenen oder voraussichtlich abgeschlossenen Masterabschluss (M.Sc., M.Eng. oder gleichwertig) in Informatik, Mathematik, Statistik, Ingenieurwissenschaften, Physik oder einem verwandten Fachgebiet verfügen. Bewerberinnen und Bewerber aus den Lebenswissenschaften sind ebenfalls zugelassen, sofern sie während ihres Studiums eine fundierte computergestützte Ausbildung oder umfangreiche Programmiererfahrung erworben haben.
Du musst folgende Unterlagen über das Bewerbungsportal einreichen:
- Zeugnis und Transcript of Records des Bachelorabschlusses (B.Sc., B.Eng. oder gleichwertig) mit beglaubigten Übersetzungen ins Englische oder Deutsche, sofern die Originaldokumente nicht auf Englisch oder Deutsch ausgestellt wurden
- Zeugnis bzw. Nachweis über die aktuelle Einschreibung sowie Transcript of Records des Masterstudiums (M.Sc., M.Eng. oder gleichwertig) mit beglaubigten Übersetzungen ins Englische oder Deutsche, sofern die Originaldokumente nicht auf Englisch oder Deutsch ausgestellt wurden
- Kopie deines Reisepasses oder Personalausweises
- akademischer Lebenslauf auf Englisch
- Motivationsschreiben auf Englisch
- Namen von bis zu drei potenziellen Betreuerinnen bzw. Betreuern aus der Liste der Fellows der Max Planck School of BMAI
- Kontaktdaten von zwei Referenzpersonen für Empfehlungen. Bitte beachte, dass für die Referenzpersonen dieselbe Bewerbungsfrist gilt.
- Nachweis über deine Englischkenntnisse (siehe FAQs zu Sprachkenntnissen für weitere Informationen)
Ja. Du kannst dich mit einem aktuellen Transcript of Records bewerben, gegebenenfalls einschließlich Übersetzungen, sofern dieses nicht auf Englisch oder Deutsch vorliegt. Du musst jedoch das endgültige Transcript of Records und das Abschlusszeugnis vor Beginn des Programms einreichen.
Es gibt keine zeitliche Begrenzung für den Zeitraum, der seit deinem letzten Studienabschluss vergangen ist. Du solltest in deinem Motivationsschreiben erläutern können, warum du dich für eine Promotion an der MPS of BMAI entschieden hast, insbesondere wenn eine längere Unterbrechung zwischen deinem letzten Abschluss und deiner Bewerbung liegt.
Wir suchen Bewerber:innen mit hervorragenden akademischen Leistungen und großer Begeisterung für interdisziplinäre Forschung.
Bewerbungsverfahren
Du kannst dich ausschließlich über das Online-Bewerbungsportal auf der Bewerbungsseite für die Max Planck School of BMAI bewerben. Wenn du das Portal zum ersten Mal nutzt, musst du ein Konto erstellen und „Max Planck School of Biomedical AI – PhD“ auswählen.
Das Online-Bewerbungsportal ist vom 1. September bis zum 1. Dezember (23:59 Uhr MEZ) für den Einstieg in das Promotionsprogramm im September des Folgejahres geöffnet. Bewerbungen zu einem anderen Zeitpunkt sind nicht möglich.
Die Bewerbung ist ausschließlich über unser Online-Bewerbungsportal möglich. Der Link zum Portal wird auf unserer Website im Bereich „Bewerbung“ zur Verfügung gestellt.
- Dezember–Januar: Deine Bewerbung wird im Hinblick auf ihre Eignung für das Programm anhand deiner Noten, Studieninhalte, Erfahrungen, Empfehlungen und deines Motivationsschreibens bewertet.
- Januar–März: Geeignete Bewerberinnen und Bewerber werden zu Interviews eingeladen und erhalten Informationen zu den Promotionsthemen. Details zum Ablauf der Interviews werden den Bewerberinnen und Bewerbern, die in die engere Auswahl kommen, mitgeteilt.
- März–April: Die am besten geeigneten Bewerberinnen und Bewerber (bis zu 25) werden einem Promotionsthema und einer Betreuerin bzw. einem Betreuer zugeordnet.
Nach Einreichung deiner Online-Bewerbung erhältst du automatisch eine Eingangsbestätigung. Bitte beachte, dass diese Bestätigung unabhängig davon erfolgt, ob deine Referenzpersonen den Referenzfragebogen bereits eingereicht haben. Bitte kontaktiere deine Referenzpersonen daher gegebenenfalls, wenn deren Einreichung noch aussteht.
Alle Bewerberinnen und Bewerber erhalten bis Ende Januar eine Rückmeldung zum Stand ihrer Bewerbung. Bewerberinnen und Bewerber, die in die engere Auswahl kommen, erhalten anschließend weitere Informationen zur Interviewphase des Auswahlverfahrens. Die endgültigen Entscheidungen über die Aufnahme werden bis April getroffen.
Empfehlungen müssen spätestens am 10. Dezember bei uns eingehen.
Es wird empfohlen, vorab zu bestätigen, dass die jeweilige Person bereit ist, als Referenzperson für dich zu fungieren. Sobald du die Kontaktdaten deiner Referenzpersonen eingetragen hast, erhalten diese automatisch eine E-Mail mit einem Link zum Ausfüllen des Referenzfragebogens.
Wir versenden keine Erinnerungs-E-Mails. Daher empfehlen wir dir, deine Referenzpersonen zu kontaktieren, falls deren Einreichung noch aussteht. Wenn die automatische E-Mail nicht im Posteingang erscheint, sollte auch der Spam-Ordner überprüft werden.
Nein. Es ist nicht möglich, den Namen oder die Kontaktdaten einer Referenzperson nachträglich zu ändern. Bei einem Tippfehler wende dich bitte an das Koordinationsteam.
Ja. Jede Max Planck School hat ein eigenes Bewerbungsverfahren. Wenn du dich für mehrere Programme interessierst, kannst du dich separat bei den jeweiligen Schools bewerben. Jede Bewerbung wird unabhängig von den anderen Bewerbungen behandelt.
Bewerbungsunterlagen
- Zeugnisse/Abschlussurkunden aller erworbenen Hochschulabschlüsse (Bachelor, Master oder gleichwertig) auf Englisch oder Deutsch² ³
- Nachweis über die aktuelle Einschreibung, falls dein Masterstudium noch nicht abgeschlossen ist (offizielle Bescheinigung und/oder Transcript of Records) auf Englisch oder Deutsch
- Transcripts of Records aller abgeschlossenen und/oder laufenden Studiengänge auf Englisch oder Deutsch² ³
- Motivationsschreiben auf Englisch – direkt im Bewerbungsportal auszufüllen
- akademischer Lebenslauf
- Kontaktdaten von zwei Referenzpersonen
- Wenn Englisch nicht deine Muttersprache ist: Nachweis deiner Englischkenntnisse durch einen der anerkannten Englischtests oder entsprechende Studien- bzw. Berufserfahrung (siehe FAQs zu Sprachkenntnissen).¹
¹ Testergebnisse dürfen zum Zeitpunkt der Einreichung deiner Bewerbung nicht älter als vier Jahre sein. Ein Nachweis der Englischkenntnisse ist zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht zwingend erforderlich, muss jedoch für die endgültige Zulassung zum Programm vorgelegt werden. Falls du den Test vor der Bewerbung noch nicht absolvieren kannst, gib bitte an, dass du ihn zu einem späteren Zeitpunkt ablegen wirst. Die endgültigen Testergebnisse müssen spätestens bis zum 15. Juli vor Beginn des Programms eingereicht werden.
² Eingescannte Kopien der Originaldokumente werden akzeptiert. Inoffizielle Transcripts of Records werden nicht akzeptiert und führen zur Ablehnung der Bewerbung.
³ Wenn dein Transcript of Records oder dein Abschlusszeugnis nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt ist, musst du zusätzlich eine offizielle Übersetzung einreichen.
Da Transcripts of Records und Zeugnisse nur auf Deutsch oder Englisch akzeptiert werden, musst du Dokumente in anderen Sprachen zusammen mit einer beglaubigten Übersetzung einreichen.
Als beglaubigte Übersetzungen gelten:
- Übersetzungen, die direkt von deiner Universität ausgestellt wurden
- Übersetzungen durch eine vereidigte Übersetzerin bzw. einen vereidigten Übersetzer in Deutschland
- Übersetzungen durch eine offiziell anerkannte Übersetzerin bzw. einen offiziell anerkannten Übersetzer in einem anderen Land
- von einer deutschen Botschaft oder einem deutschen Konsulat beglaubigte Übersetzungen, sofern dies im jeweiligen Land möglich ist
Folgende Übersetzungen werden nicht als beglaubigte Übersetzungen akzeptiert:
- selbst angefertigte Übersetzungen oder Übersetzungen durch Verwandte oder Freunde
- notariell beglaubigte Kopien einer nicht offiziell angefertigten Übersetzung
- maschinelle Übersetzungen (z. B. Google Translate oder DeepL)
Nein. Die Kontaktaufnahme mit uns oder einem Fellow hat keinen Einfluss auf deine Chancen auf eine Aufnahme. Wenn du jedoch Fragen zum Programm oder zum Bewerbungsverfahren hast, kannst du dich gerne an das Koordinationsbüro der School wenden. Wir helfen dir gerne weiter.
Nein. Alle zugelassenen Studierenden müssen ihren Masterabschluss vor Beginn des Programms abgeschlossen haben.
Deine Noten werden mithilfe der modifizierten bayerischen Formel in das deutsche Notensystem umgerechnet. Daher musst du das Notenschema deiner Universität im Bewerbungsportal einreichen.
Du musst das Notenschema (Grading Scheme) und das Studiencurriculum (Program Curriculum) hochladen. Wir empfehlen allen internationalen Bewerber:innen, diese Unterlagen einzureichen, um die Umrechnung der Noten in das deutsche Notensystem zu erleichtern.
Diese Dokumente sollten auf Deutsch oder Englisch vorliegen. Falls sie in einer anderen Sprache ausgestellt sind, lade bitte sowohl das Original als auch eine Übersetzung (auf Deutsch oder Englisch) hoch. Selbst angefertigte Übersetzungen werden nur für diese Dokumente akzeptiert.
Nein. Du musst entweder ein vorläufiges Transcript of Records (eine PDF-Version ist ausreichend) oder das endgültige, von deiner Bildungseinrichtung ausgestellte Transcript of Records einreichen.
Nein, es sind keine Empfehlungsschreiben erforderlich. Deine Referenzpersonen müssen jedoch direkt im Bewerbungsportal einen Referenzfragebogen ausfüllen. Daher musst du die Kontaktdaten von zwei Referenzpersonen angeben.
Möglicherweise benötigst du eine Überprüfung durch das Academic Evaluation Center (APS), jedoch erst nach deiner Auswahl für das Programm. Ob eine APS-Bescheinigung erforderlich ist, hängt von deiner endgültigen Gastinstitution ab. Die APS-Bescheinigung kann erst nach Erhalt der Zulassung beantragt werden und ist zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht erforderlich.
Nein. Du musst keine Überprüfung durch das Academic Evaluation Center (APS) einreichen.